Wie der Gesetzgeber seit 2018 vorschreibt, erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung einen Ersttermin in der psychotherapeutischen Sprechstunde.Hier wird die vorliegende Problematik eingeschätzt, sowie eine weitere Behandlungsnotwendigkeit mit Ihnen oder den Eltern des Patienten besprochen.
Dabei wird auf den Patienten individuell eingegangen.
Gespräche während der Therapie mit Eltern (oder anderen wichtigen Bezugspersonen/ Einrichtungen wie Schulen etc.) werden auf Wunsch des Patienten durchgeführt.
Hierbei wird jedoch auch die ärztliche Schweigepflicht berücksichtigt!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben!